Anspruchsgrundlagen und Erklärungen der Berufsunfähigkeits-Vorsorge im Versorgungswerk für Anwälte in Berlin
Wenn man als Rechtsanwalt/-wältin in Berlin tätig ist und die Rechtsanwaltskammer die Mitgliedschaft dem Versorgungswerk mitgeteilt hat, meldet sich diese automatisch mit allen wichtigen Informationen. Die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erfolgt automatisch und beginnt kraft Gesetz mit der Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer Berlin. Es ist die berufsständische Versorgung der Berliner Anwaltschaft. Als Mitglied haben Sie Anspruch auf die folgenden Leistungen: Alters-, Hinterbliebenen- und einer Berufsunfähigkeitsversorgung.
Kann man trotz Vorerkrankungen im Versorgungswerk Mitglied werden?
Jein, wieso üblich, gibt es Ausnahmen. Grundsätzlich besteht eine Absicherungsmöglichkeit, ohne dass Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Das ist ein großer Vorteil eines Versorgungswerks. Das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung ist somit auch nicht gegeben. Eine Mitgliedschaft bleibt aber verwehrt, wenn der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin laut der Satzung bereits berufsunfähig ist (§ 14). Es ist also zu beachten, ob ein Standortwechsel, z. B. aus beruflicher oder privater Natur (wie Liebe oder Wohngegend etc.) als Rechtsanwalt nach Berlin Sinn ergibt, sofern eine Berufsunfähigkeit laut Satzung bereits vorliegt und man im Versorgungswerk versichert sein will. Ein Schlaganfall, eine Krebserkrankung oder die Folgen einer schweren Unfallverletzung könnten unter anderem eine Berufsunfähigkeit laut Satzung begründen, wobei die Restleistungsfähigkeit eine weitere Ausübung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit zulässt.
§ 14 BERUFSUNFÄHIGKEIT BEI BEGINN DER MITGLIEDSCHAFT
Wer in dem für den Beginn der Mitgliedschaft maßgeblichen Zeitpunkt berufsunfähig gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 ist, wird nicht Mitglied des Versorgungswerkes.
Fazit: Ist die versicherte Person im Sinne der Satzung bereits berufsunfähig, kann eine Aufnahme im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin verweigert werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Berufsunfähigkeit bereits vorliegen kann, auch wenn der Leistungsfall bisher nicht angezeigt wurde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Rechtsanwalt/-anwältin trotz einer Krankheit oder mit den Folgen eines Unfalls weiter arbeitet, aber im Sinne der Satzung des Versorgungswerks bereits berufsunfähig ist. Da der § 14 keine Klausel oder Konkretisierung enthält, dass auch eine Leistung bezogen werden muss, kann folglich eine Berufsunfähigkeit vorliegen, die zur Ablehnung führen kann. Ein anderer Fall könnte sein, dass man bereits in einem anderen Versorgungswerk berufsunfähig ist. Ein angestrebter Wohnortwechsel könnte folglich Einschränkungen mit sich bringen. Dabei ist es unerheblich, ob der Rechtsanwalt oder -anwältin einen befristeten Berufsunfähigkeitsanspruch für maximal 24 Monate hat oder nicht. Befristungen können sich wiederholen, was jedoch nachteilig zu werten ist. Bei Berufsunfähigkeit erfolgt also keine Aufnahme im Versorgungswerk, unabhängig davon, ob eine befristete oder unbefristete Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob bereits eine BU-Leistungs-Anerkennung erfolgte oder nicht.
§ 18 BERUFSUNFÄHIGKEITSRENTE
[...]
(5) Rente auf Zeit wird für einen nach Kalendermonaten festgelegten Zeitraum von regelmäßig 24 Monaten bewilligt. Die Rente auf Zeit beginnt mit dem Monat, der auf den Eintritt der Berufsunfähigkeit folgt, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk eingegangen ist, andernfalls mit dem Beginn des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Antrag beim Versorgungswerk eingegangen ist, jedoch nicht vor dem Ende einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Zahlung von Krankengeld auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder vollständigen Einstellung anwaltlicher Tätigkeit.
Wer hier keine private Berufsunfähigkeitsrenten-Vorsorge hat, verliert Möglichkeiten der sozialen Absicherung über das Versorgungswerk.
Kann man sich vom Versorgungswerk der Rechtsanwälte befreien lassen?
Eine Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk ist nur auf Antrag möglich, wenn Sie:
- Anspruch auf Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen haben,
- bereits die Befreiung von der Mitgliedschaft bei Gründung eines anderen berufsständischen Versorgungswerks erwirkt haben,
- die Mitgliedschaft in einem anderen berufsständischen Versorgungswerk aufrechterhalten. Zu beachten ist, dass der Antrag auf Befreiung innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen schriftlich gestellt werden muss.
Was ist als freier Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei zu beachten?
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass man als freier Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 7 SGB IV (Scheinselbstständigkeit) pflichtversichert ist. Dennoch kann eine Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die Absicherung als Mitglied im anwaltlichen Versorgungswerk möglich sein. Das wäre insbesondere der Fall, wenn es sich um einen anwaltlichen Arbeitgeber handelt, die Tätigkeit weiterhin anwaltlich ist und einkommensbezogene Beiträge an das Versorgungswerk entrichtet werden.
Kann ein Syndikusrechtsanwalt oder -anwältin sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien und sich im Versorgungswerk versichern lassen?
Ein/e Syndikusrechtsanwalt/-anwältin sind oft bekannt als Inhouse Jurist oder Unternehmensjurist/in. Ist man bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber anwaltlich beschäftigt, kann man sich ebenfalls von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Besonders der Beruf als Syndikusrechtsanwalt/-anwältin wird sehr oft als goldener Mittelweg gesehen, da dieser Beruf das Beste aus zwei Welten bietet. Wer darüber mehr erfahren möchte, findet auch Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Voraussetzungen müssen für einen BU-Anspruch erfüllt werden?
Anwälte, die Mitglied in einem Versorgungswerk sind, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Die wesentlichen Anspruchsgrundlagen sind:
- Beitragszahlung: Das Mitglied muss mindestens drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet haben.
- Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig ist ein Anwalt, wenn er aufgrund von Krankheit, körperlichem oder geistigem Gebrechen oder Schwäche voraussichtlich dauerhaft oder auf absehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, wesentliche Einkünfte aus seiner anwaltlichen Tätigkeit zu erzielen.
- Rückgabe der Zulassung: Die anwaltliche Tätigkeit muss durch Rückgabe der Zulassung endgültig oder vorübergehend eingestellt werden.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich nach den bis zum Zeitpunkt der Berufsunfähigkeit erworbenen Ansprüchen. Es gibt zwei wesentliche Berechnungsansätze:
- Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr: Die Rente entspricht 100 % der hochgerechneten Altersrente auf das 60. Lebensjahr. Für jedes Jahr zwischen Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem 60. Lebensjahr wird ein Zuschlag von 1 % gewährt.
- Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit nach dem 60. Lebensjahr: Die Rente entspricht der bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Anwartschaft auf Altersrente.
- Zusätzliche Zuschläge können für ledige Mitglieder ohne Hinterbliebene oder Partner gewährt werden.
Warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte sinnvoll ist?
Obwohl das Versorgungswerk eine grundlegende Absicherung bei Berufsunfähigkeit bietet, gibt es mehrere Gründe, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Anwälte sehr sinnvoll ist:
- Höhere Flexibilität und bessere Anpassung: Die private BU-Versicherung kann individuell an den eigenen Bedarf angepasst werden, sowohl in der Höhe der Rente als auch in den Versicherungsbedingungen.
- Erweiterter Schutz: Eine private BU-Versicherung bietet in der Regel umfassendere Leistungen und Schutz, insbesondere wenn es um spezielle Krankheitsszenarien geht, die nicht immer vollständig durch das Versorgungswerk abgedeckt werden.
- Absicherung bei Teilberufsunfähigkeit: Während das Versorgungswerk in der Regel nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit leistet, kann eine private BU auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit greifen und eine entsprechende anteilige Rente zahlen.
- Ergänzung des Einkommens: Die Leistungen aus dem Versorgungswerk könnten im Ernstfall nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Eine private BU kann diese Lücke schließen.
- Keine Abhängigkeit von der Rückgabe der Zulassung: Anders als im Versorgungswerk ist in einer privaten BU-Versicherung die Rückgabe der Anwaltszulassung keine zwingende Voraussetzung für die Leistung, was mehr Flexibilität bietet.
Fazit und Bewertung
Insgesamt stellt das Versorgungswerk eine solide Basisabsicherung dar, jedoch kann diese gerade für Anwälte mit hohem Einkommen oder besonderen Lebensumständen oft nicht ausreichend sein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um den Lebensstandard und die finanzielle Sicherheit im Fall einer Berufsunfähigkeit umfassend abzusichern. Sie bietet nicht nur höhere Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten, sondern auch einen erweiterten Schutz, der über die Leistungen des Versorgungswerks hinausgeht.
Warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Anwälte sinnvoll ist?
Obwohl das Versorgungswerk eine grundlegende Absicherung bei Berufsunfähigkeit bietet, gibt es mehrere Gründe, warum eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Anwälte sehr sinnvoll ist:
- Höhere Flexibilität und bessere Anpassung: Die private BU-Versicherung kann individuell an den eigenen Bedarf angepasst werden, sowohl in der Höhe der Rente als auch in den Versicherungsbedingungen.
- Erweiterter Schutz: Eine private BU-Versicherung bietet in der Regel umfassendere Leistungen und Schutz, insbesondere wenn es um spezielle Krankheitsszenarien geht, die nicht immer vollständig durch das Versorgungswerk abgedeckt werden.
- Absicherung bei Teilberufsunfähigkeit: Während das Versorgungswerk in der Regel nur bei vollständiger Berufsunfähigkeit leistet, kann eine private BU auch bei teilweiser Berufsunfähigkeit greifen und eine entsprechende anteilige Rente zahlen.
- Ergänzung des Einkommens: Die Leistungen aus dem Versorgungswerk könnten im Ernstfall nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu halten. Eine private BU kann diese Lücke schließen.
- Keine Abhängigkeit von der Rückgabe der Zulassung: Anders als im Versorgungswerk ist in einer privaten BU-Versicherung die Rückgabe der Anwaltszulassung keine zwingende Voraussetzung für die Leistung, was mehr Flexibilität bietet.
Fazit und Bewertung
Insgesamt stellt das Versorgungswerk eine solide Basisabsicherung dar, jedoch kann diese gerade für Anwälte mit hohem Einkommen oder besonderen Lebensumständen oft nicht ausreichend sein. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher eine sinnvolle Ergänzung, um den Lebensstandard und die finanzielle Sicherheit im Fall einer Berufsunfähigkeit umfassend abzusichern. Sie bietet nicht nur höhere Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten, sondern auch einen erweiterten Schutz, der über die Leistungen des Versorgungswerks hinausgeht.