Welche Vorteile bietet die EMI-Klausel und welche Aspekte sind dabei zu berücksichtigen?
Eine bedeutungsvolle Klausel kann die EMI-Klausel sein. Erkennt der BU-Versicherer einen unbefristeten Rentenversicherungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers über eine volle Erwerbsminderungsrente unabhängig vom Alter der versicherten Person an, erleichtert es die BU-Leistungsanerkennung.
Leistungsbeispiel:
Beispielsweise berichtete die Wirtschaftssendung WISO, wie ein angestellter Kfz-Meister im Jahr 2016 einen Hirnschlag erlitt. Die Folgen waren, dass die linke Körperhälfte gelähmt war, ohne Hilfe seiner Frau keine eigenständige Lebensführung mehr möglich war. Es wurde der Pflegegrad 4 ab September 2019, ein GDB 100 und die volle EMI-Rente (Erwerbsminderungsrente) bestätigt. Der Versicherte hatte eine BU-Rente in Höhe von monatlich 1.500 EUR bei der Aachen Münchener versichert. Der Versicherer lehnte dennoch die BU-Leistungsanerkennung mit der Begründung ab, „da die medizinischen Befunde zweifelsfrei keine Berufsunfähigkeit ergeben“.
Hätte der Versicherer in den Bedingungen die Anerkennung des Bescheids über eine volle EMI-Rente enthalten, müsste der Versicherer die Leistung anerkennen. Da dies nicht der Fall war, prozessierte der Versicherte über Jahre und in der ersten Instanz fielen bereits ca. 15.000 EUR Rechtsanwalts- und Gerichtskosten an. Besonders aber die Ungewissheit, ob der Versicherer zahlt und die langen Prozessführungen sind eine große psychische Belastung.
Was ist bei der Auswahl einer EMI-Klausel zu beachten?
- Erkennt der Versicherer unabhängig von einer Mindestvertragslaufzeit die BU-Rente aufgrund des Bescheids einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente an?
- Erkennt der Versicherer den Rentenbescheid einer EMI-Rente der DRV, eines Sozialversicherungsträgers oder einer berufsständischen Versorgungskasse an?
- Erkennt der Versicherer eine teilweise Erwerbsminderung eines Sozialversicherungsträgers oder eines berufsständischen Versorgungswerks für die BU-Anerkennung an?
- Erkennt der Versicherer einen befristeten und unbefristeten Rentenbescheid § 43 SGB VI eines Sozialversicherungsträgers oder eines berufsständischen Versorgungswerks an?
- Wird auf eine erweiterte medizinische Prüfung verzichtet, wenn der EMI-Bescheid medizinisch begründet ist (echte EMI-Klausel)?
- Wird der EMI-Rentenbescheid auch dann anerkannt, wenn ein medizinischer Leistungsausschluss vereinbart wurde, aber dieser nicht im kausalen Zusammenhang mit dem BU-Antragsgrund steht?
- Verzichtet der Versicherer auf einschränkende Klauseln, dass der Versicherte unter anderem ein Pflichtmitglied der Deutschen Rentenversicherung oder eines anderen Trägers sein muss?