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Krankentagegeld-Versicherung kündigt wegen Berufsunfähigkeit und ab wann zahlt die private Berufsunfähigkeit?
Krankentagegeld-Versicherung:
Die Versicherungsbedingungen der KT-Versicherer sehen i.d.R. nach § 15 Abs. 1 Buchst, b MB/KT eine Leistungseinstellung und Sonderkündigungsrecht vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Zum Zeitpunkt der Beendigung sehen die Bedingungen überwiegend noch einen 3-monatigen Nachleistungszeitraum vor. Es gibt jedoch auch Tarife, die bis zu insgesamt 6 Monate weiter zahlen, wenn beispielsweise eine EU-Rente beim gesetzlichen Rententräger beantragt wurde. Einige Versicherer bieten statt einer Kündigung auch ein Umstellungsrecht auf eine Anwartschaftsversicherung an. Diese sollte man nutzen, solange sich die versicherte Person noch im Erwerbszeitalter befindet.
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