AU-Klausel
AU-Klausel
Die Arbeitsunfähigkeitsklausel ist eine wichtige Klausel, wenn noch keine BU aber eine AU vorliegt.
AU-Klausel
Die Bedeutung und Vorteile der AU-Klausel.
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AU-Bescheinigung

Die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeits-Klausel) ist in der Berufsunfähigkeit bedeutend, notwendig und bietet Vor- und Nachteile.

Eine Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel) in einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ist ein wichtiges Merkmal, das erheblichen Mehrwert bieten kann. Hier ist eine Erklärung zu ihrer Bedeutung und Notwendigkeit sowie eine Übersicht über die Vor- und Nachteile:

 

Bedeutung und Notwendigkeit der AU-Klausel

Frühzeitige Leistungen:

Die AU-Klausel ermöglicht es Versicherten, Leistungen aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, auch wenn noch keine formale Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, aber sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für einen längeren Zeitraum (üblicherweise sechs Monate) arbeitsunfähig sind.

Finanzielle Absicherung in der Wartezeit:

Ohne eine AU-Klausel müssen Versicherte möglicherweise lange warten, bis die Berufsunfähigkeit offiziell anerkannt wird. Während dieser Zeit könnten sie ohne Einkommen sein, was finanziell belastend ist. Die AU-Klausel schließt diese Versorgungslücke.

Erleichterte Leistungsvoraussetzungen:

Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen sind die Voraussetzungen und Prüfungen für die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit oft streng und zeitaufwendig. Die AU-Klausel kann eine einfachere und schnellere Möglichkeit bieten, Leistungen zu erhalten.

Vor- und Nachteile der AU-Klausel

Vorteile

  1. Schnellere Leistungszahlungen: Versicherte können schneller finanzielle Unterstützung erhalten, was insbesondere bei langwierigen Krankheitsprozessen wichtig ist.
  2. Weniger bürokratischer Aufwand: Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist oft einfacher als der Nachweis der Berufsunfähigkeit.
  3. Psychologischer Komfort: Versicherte haben die Sicherheit, dass sie in einer schwierigen Lebensphase finanzielle Unterstützung erhalten.

Nachteile

  1. Höhere Prämien: Versicherungen können für Tarife mit AU-Klausel höhere Beiträge verlangen.
  2. Begrenzte Dauer der Leistung: Oft ist die Leistungsdauer bei Arbeitsunfähigkeit begrenzt (je nach Tarif 12 bis 36 Monate, einmalig oder auch mehrmals). Ein alter Tarif bietet eine unbefristete AU-Leistung, was bei einem Tarif-Wechsel zu berücksichtigen gilt.
  3. Mögliche Streitigkeiten: Es kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherern und Versicherten kommen, was als Arbeitsunfähigkeit gilt (z. B. abhängig vom Arzt, Facharzt oder der Ansicht eines befreundeten oder Familienarztes, eines Amtsarztes,  zum Gesellschaftsarzt des Versicherers).
  4. Befristetes Anerkenntnis: Es handelt sich immer um ein befristetes Anerkenntnis. Eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit ist keine BU-Leistungsanerkennung.
  5. BU-Beweisführung wird verlängert: Wer ohne BU-Prüfung AU-Leistungen nutzt hat es später schwerer die Berufsunfähigkeit zu beweisen, wenn zwischenzeitlich ein Genesungsvorschritt besteht. Es ist immer besser mit der Beantragung von AU-Leistungen gleichzeitig BU-Leistungen zu beantragen. 

Unterschiede zwischen AU-Klauseln

  1. Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Manche Versicherungen setzen eine Mindestdauer für die Arbeitsunfähigkeit (z. B. sechs Monate) fest, bevor Leistungen gezahlt werden.
  2. Definition der Arbeitsunfähigkeit: Die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit kann variieren. Einige Policen könnten strengere Kriterien haben als andere.
  3. Leistungshöhe: Die Höhe der Leistungen kann unterschiedlich sein, abhängig vom Versicherungsvertrag.
  4. Rückwirkende Leistungen: Einige Policen zahlen rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, andere erst nach Ablauf einer Wartezeit.

Es ist wichtig, dass Versicherte die Bedingungen und Feinheiten genau verstehen und gegebenenfalls fachkundige Beratung über unsere Hotline in Anspruch nehmen können, um eine Versicherung zu wählen, die am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen passt. Bei der Auswahl eines Tarifes sind auch weitere Kriterien zu berücksichtigen.


Welche Vor- und Nachteile hat eine Facharzt-Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeits-Leistungen

Welche Vor- und Nachteile hat eine Facharzt-Bescheinigung bei Arbeitsunfähigkeits-Leistungen

Die Wahl zwischen einem Facharzt und einem Allgemeinarzt bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Versicherung kann Vor- und Nachteile haben, die sich auf verschiedene Aspekte beziehen.

Hier sind einige mögliche Überlegungen:

Vorteile der Bescheinigung durch einen Facharzt:

  1. Spezialisierung und Expertise: Ein Facharzt hat in der Regel eine spezialisierte Ausbildung und Expertise in einem bestimmten medizinischen Bereich. Die Versicherungsgesellschaft kann dies als zusätzliche Bestätigung für die Schwere und Spezifität der Erkrankung betrachten.

  2. Glaubwürdigkeit: Fachärzte werden oft als besonders glaubwürdige Quellen für medizinische Informationen angesehen. Die Versicherungsgesellschaft könnte dazu neigen, einer Diagnose oder Beurteilung durch einen Facharzt mehr Vertrauen zu schenken.

  3. Genauigkeit der Diagnose: Ein Facharzt könnte in der Lage sein, eine genauere Diagnose zu stellen und spezifischere Informationen über die Auswirkungen der Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit zu liefern.

Nachteile der Bescheinigung durch einen Facharzt:

  1. Schwieriger Zugang: Es könnte schwieriger sein, einen Facharzt zu konsultieren, insbesondere wenn die Wartezeiten für einen Termin lang sind oder örtlich kein Facharzt zur Verfügung steht (z. B. in ländlichen Gegenden). Besonders bei Erkrankungen im Ausland könnten die Fachärzte nicht den deutschen Grundsätzen entsprechen. Auch aufgrund des demografischen Wandels fehlen künftig zunehmend Fachärzte. Einige Fachärzte akzeptieren nur privat Versicherte, sodass für einen Großteil der Versicherten diese verschlossen bleiben. Dies könnte zu Verzögerungen bei der Einreichung von Unterlagen führen.

  2. Höhere Kosten: Fachärzte neigen dazu, höhere Honorare zu verlangen als Allgemeinärzte. Dies könnte zu zusätzlichen Kosten für den Versicherungsnehmer führen (besonders bei Selbstständigen).

  3. Begrenzte Sichtweise: Ein Facharzt könnte sich auf einen bestimmten Aspekt der Gesundheit konzentrieren, was möglicherweise nicht die Gesamtsituation des Versicherungsnehmers widerspiegelt. Ein Allgemeinarzt hat möglicherweise eine umfassendere Sichtweise auf den Gesundheitszustand.

In einigen Fällen kann die Versicherungsgesellschaft spezifische Anforderungen oder Präferenzen für die Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit festlegen. Besonders vorteilhaft sind Regelungen, die ausschließlich ärztliche Bescheinigungen anerkennen. Besonders nachteilig sind Klauseln, wenn während einer Krankschreibung zugleich unterschiedliche Erkrankungen vorliegen und zu jeder Erkrankung eine fachärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss, um einen Leistungsanspruch nicht zu gefährden.

Beispiel für eine nachteilige Klausel:

Eine Krankschreibung im Sinne dieser Bedingungen ist uns mit auf die versicherte Person ausgestellten ärztlichen Bescheinigungen nachzuweisen, wie sie in den maßgeblichen gesetzlichen Regelungen, derzeit § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG), vorgesehen sind. Davon muss innerhalb der ersten sechs Monate der Krankschreibung mindestens eine Krankschreibung von einem Facharzt ausgestellt sein; bei mehreren Krankschreibungen aus unterschiedlichen medizinischen Gründen muss mindestens jeweils eine Krankschreibung von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein. Sie müssen jede Krankschreibung der versicherten Person unverzüglich bei uns einreichen. Die Kosten der ärztlichen Bescheinigungen, die in jedem Fall eine ärztlich erhobene Diagnose enthalten müssen, trägt der Anspruchserhebende.

Eine sehr vorteilhafte Klausel:

Wir leisten auch – gegebenenfalls nach Ablauf einer vereinbarten Karenzzeit, siehe § 1 Absatz 6 – rückwirkend von Beginn einer Arbeitsunfähigkeit an, wenn die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich mindestens 6 Monate andauert. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person auf Grund von Krankheit, die ärztlich nachzuweisen ist, Ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausführen kann.


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