Befristete Anerkenntnisse
BU-Anerkenntnisse
Befristete Anerkenntnisse
Die Vor- und Nachteile eines befristeten Anerkenntnisses.
previous arrow
next arrow
Die Vor- und Nachteile eines befristeten Anerkenntnis

Die Vor- und Nachteile eines befristeten Anerkenntnis

Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein wichtiger Begriff und ermöglicht eine weitere Leistungsanerkennung oder beinhaltet die Möglichkeit, mit weniger Aufwand eine Leistungsanerkennung zu erhalten. In diesem Artikel werde ich erläutern, was ein befristetes Anerkenntnis bedeutet, welche Vor- und Nachteile es hat, und ob ein Verzicht darauf in den Versicherungsbedingungen sinnvoll sein kann.

Was ist ein befristetes Anerkenntnis?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet ein befristetes Anerkenntnis, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit des Versicherten und damit den Leistungsanspruch für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum anerkennt. Dies geschieht oft in Fällen, in denen die Dauer oder der Schweregrad der Berufsunfähigkeit nicht eindeutig feststellbar ist. Das befristete Anerkenntnis ist somit eine Art vorläufige Zusage der Versicherungsleistung. Die Möglichkeit des befristeten Anerkenntnisses ergibt sich aus § 173 Absatz 2 VVG. „Das Anerkenntnis darf nur einmal zeitlich begrenzt werden. Es ist bis zum Ablauf der Frist bindend. “. Voraussetzungen für eine wirksame Befristung sind das Vorliegen eines Sachgrunds und einer Begründung gegenüber dem Versicherten.

Der Versicherer hat während der Befristung die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeit nachzuprüfen (§ 31 VVG), sofern er nicht darauf verzichtet. Stellt sich in der Nachprüfung heraus, dass der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist, so ist der Versicherer dennoch an seine Zahlungspflicht bis zum Ablauf der Frist gebunden. Das ist nicht der Fall, wenn nicht eine Befristung, sondern die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde, dann ist der Versicherer in der Beweispflicht und kann nur über die Nachprüfung sich der Leistung entziehen, wenn er nachweist, dass der Versicherte nicht mehr berufsunfähig ist (§ 174 VVG).

Vorteile des befristeten Anerkenntnisses

  1. Schnellere Leistungszusage: Versicherungsnehmer erhalten durch das befristete Anerkenntnis oft schnellere Leistungen, da nicht sofort eine endgültige Entscheidung getroffen werden muss.
  2. Flexibilität: Es bietet Flexibilität für beide Seiten. Der Versicherungsnehmer erhält Leistungen, während der Versicherer Zeit hat, den Fall weiter zu evaluieren.
  3. Psychologischer Vorteil: Für Versicherte kann es beruhigend sein, zumindest für einen gewissen Zeitraum finanzielle Sicherheit zu haben.

Nachteile des befristeten Anerkenntnisses

  1. Unsicherheit: Die Befristung führt zu einer gewissen Unsicherheit, da nach Ablauf der Frist eine erneute Prüfung stattfindet und der Leistungsanspruch wieder entfallen kann. Ist die Aussicht gegeben, dass es sich um eine längere Erkrankung handelt, sollte ein befristetes Anerkenntnis vermieden werden.
  2. Administrativer Aufwand: Versicherte müssen möglicherweise erneut Beweise für ihre Berufsunfähigkeit erbringen, was mit Aufwand und Stress verbunden sein kann.
  3. Psychologischer Druck: Die Ungewissheit über die zukünftige finanzielle Absicherung kann für den Versicherten psychisch belastend sein.

Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis

Ein Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis bedeutet, dass der Versicherer entweder sofort eine dauerhafte Leistungszusage macht oder den Anspruch gänzlich ablehnt. Ob dies sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Art des Risikos: Bei klar definierten und dauerhaften Berufsunfähigkeitsfällen kann ein Verzicht sinnvoll sein, da so langfristige Sicherheit geboten wird.
  • Persönliche Präferenzen: Manche Versicherte bevorzugen die Sicherheit einer langfristigen Entscheidung gegenüber der vorübergehenden Lösung eines befristeten Anerkenntnisses.

Fazit

Ein befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Es ermöglicht eine schnelle, wenn auch vorübergehende, finanzielle Unterstützung für den Versicherten, bringt aber auch Unsicherheit und administrativen Aufwand mit sich. Ob ein Verzicht darauf sinnvoll ist, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Umständen des Versicherten sowie den spezifischen Bedingungen des Versicherungsvertrages ab. Versicherungsnehmer sollten daher ihre Optionen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls über uns prüfen lassen, ob die Anerkennung eines befristeten Anerkenntnisses sinnvoll ist.


Befristet rückwirkendes Anerkenntnis unwirksam

Urteil Text 150x150 Hattenschweiler 60 redRückwirkend befristetes Anerkenntnis ist unwirksam

BGH Urteil vom 23.02.2022 (Az. IV ZR 101/20)

Besonders nachteilig können sich befristete Anerkenntnisse auswirken. Handelst es sich um ein befristetes Anerkenntnis, so dieses muss zum Zeitpunkt der Erstprüfung ausgesprochen werden. Aber es gibt ein Versicherer, der versuchte ein befristetes Anerkenntnis rückwirkend auszusprechen. Der BGH hat zum Vorteil des Versicherungsnehmers entschieden.

 

In einem Versicherungsfall sahen die Bedingungen vor, dass ein einmaliges zeitlich befristetes Anerkenntnis ausgesprochen werden kann. Der Versicherte begehrte in 07/2015 wegen eines Bandscheibenvorfalls Leistungen. Der Versicherer erkannte im Oktober 2016 rückwirkend die Leistungen aber nur befristet von Juli 2015 bis Februar 2016 an. Der Versicherer begründete dies mit einem Gutachten, dass der Versicherte seit März 2016 wieder arbeitsfähig sei. Der Versicherte hat die Leistungseinstellung nicht anerkannt und es kam zum Rechtsstreit.

Die ersten Gerichte (Landgericht Potsdam, Az. 2 O 90/18 und OLG Brandenburg, Az. 11 U 106/19) lehnten die Klage des Versicherten mit der Begründung ab, dass der Versicherer die Möglichkeit haben müsse, die Leistungspflicht auch nur für einen bestimmten bzw. befristeten Zeitraum rückwirkend (also in der Vergangenheit) anerkennen muss, wenn durch ein ärztliches Gutachten die Arbeitsfähigkeit bestätigt werden kann und zum Zeitpunkt der Leistungsprüfung dies mit einer Nachprüfung vergleichbar ist.

Der BGH (Az. IV ZR 101/20, Download Urteil BGH) hat am 23.02.2022 jedoch den Fall anders bewertet und begründet die Leistungspflicht des Versicherers damit, dass laut § 175 VVG nicht negativ für den Versicherten vom § 173 VVG abgewichen werden darf. Ein befristetes Anerkenntnis dient u.a. dazu, dass man in zweifelhaften Fällen, wo noch keine abschließende Klärung über eine Berufsunfähigkeit getroffen werden kann, eine Überbrückungsleistung in Form eines bindenden befristeten Anerkenntnisses ausgesprochen werden kann.

Folglich kann eine Befristung also nur für die Zukunft und nicht rückwirkend ausgesprochen werden. Somit ist das Anerkenntnis unbefristet. Der Versicherer hat aber die Möglichkeit über ein Nachprüfungsverfahren sich der Leistung zu entledigen, wenn er nachweisen kann, dass eine Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt. In diesem Fall trägt der Versicherer die Beweislast.


Please publish modules in offcanvas position.