BU-Schutz
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Informationen zur Arbeitskraftabsicherung
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Wann und was leistet die private Berufsunfähigkeits(zusatz)-Versicherung?

Hiermit erhalten Sie eine kleine Zusammenfassung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wann und was sie leistet.

Überblick über die Berufsunfähigkeitsversicherung:

Die Bedeutung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr hoch, dass statistisch gesehen jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig wird. Es wird unterschieden zwischen der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) und der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV/SBU, selbstständige BU). Die Berufsunfähigkeit ist nicht mit einer Erwerbsunfähigkeit zu verwechseln. Es kann ein voller Leistungsanspruch bereits bestehen, wenn man nur noch bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. In diesem Fall hat die versicherte Person Anspruch auf die volle BU-Rente (keine Teilrente). Es kann sogar sein, dass der BU-Versicherer auch leistungspflichtig ist, wenn die versicherte Person in Vollzeit tätig ist, aber überobligativ arbeitet. Wir haben einen Leistungsfall durchgesetzt, mit einer rückwirkenden Leistung von 9 Jahren (siehe Artikel). Ein Anspruch auf Leistung zu erhalten ist oft höher als angenommen.

Arten der Versicherung:

Sowohl BUZ als auch BUV/SBU werden als Personen- und Summenversicherung beschrieben, was bedeutet, dass der Versicherer die vereinbarte Leistung in vollen Umfang erbringen muss (also keine Teilleistung). Statt einer Rente kann besonders bei Lebens- und Rentenversicherung eine Beitragsfreiheit bei BU eingeschlossen werden (auch ohne BU-Rente), was in einem Leistungsfall die Altersversorgung sichert.

Hauptversicherung bei BUZ:

Wenn eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen wird, die zusätzlich das Risiko einer Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abdeckt, spricht man von einer BUZ. Die Lebens- oder Rentenversicherung ist die Hauptversicherung, und der BUZ-Schutz endet in der Regel mit der Hauptversicherung. Es ist jedoch Vorsicht geboten bei Basisrenten mit BUZ und betrieblicher Altersversorgung mit BUZ oder SBU.

Definition des Versicherungsfalls:

Der Versicherungsfall in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst typischerweise eine dauerhafte Einschränkung seiner Arbeitskraft aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall, die den Versicherungsnehmer daran hindert, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, für die er qualifiziert ist und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Bei den heute üblichen Tarifen tritt der Versicherungsfall bereits bei voraussichtlich oder nach sechs Monaten (Prognosezeitraum) ein, wenn die versicherte Person nicht mehr als zu 50 % in der Lage ist, seine Tätigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen durchführen zu können.

Vorvertragliche Anzeigepflicht: Im Leistungsfall wird insbesondere in den ersten zehn Vertragsjahren geprüft, ob eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung vorliegt. Die Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ist besonders groß, da der Versicherer prüft, ob der Versicherungsnehmer die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet hat (mehr dazu in diesem Artikel).

Nachweis der Berufsunfähigkeit:

Der Versicherungsnehmer muss den Eintritt der Berufsunfähigkeit gemäß den Versicherungsbedingungen nachweisen. Dies umfasst den Nachweis, warum und in welchem Umfang er seine beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann. Das sollte der Versicherungsnehmer in keinem Fall alleine tun. Bereits die bloße Meldung an den Versicherer könnte zu Problemen bei der Leistungsdurchsetzung führen.

Besondere Überlegungen für Geschäftsinhaber/Selbstständige/Freiberufler:

Für diese Personen ist es notwendig zu zeigen, dass eine vernünftige Betriebsumorganisation keine tragfähige Arbeitsmöglichkeit bietet, die eine Berufsunfähigkeit verhindern würde. Die Umorganisationsprüfung hat nichts mit einer abstrakten Verweisbarkeit zu tun. Hier gibt es jedoch Gesellschaften, die auf eine Prüfung verzichten.

Fiktive Berufsunfähigkeitsklausel:

Die AU-Klausel hat in der Praxis eine große Bedeutung. Wenn der Versicherungsnehmer seinen Beruf bereits sechs Monate nicht mehr ausüben konnte, kann die vereinbarte Dauer als eingetreten gelten.

Konkrete und abstrakte Verweisung:

Der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Verweisung auf andere Berufe, was die Feststellung der Berufsunfähigkeit beeinflussen kann, ist ein wichtiger Bestandteil der Bedingungen. Es gibt je nach Beruf unterschiedliche Regelungen im Markt.

Überprüfungsverfahren und Leistungsfreiheit:

Der Versicherer kann sich nur durch ein Nachprüfungsverfahren von der Anerkennung der Berufsunfähigkeit lösen, indem er nachweist, dass der Versicherungsnehmer nicht mehr berufsunfähig im Sinne der Bedingungen ist. Wurde der Leistungsfall anerkannt, liegt also eine Beweislastumkehr vor. Aber Achtung, wer im Leistungsfall vereinbarte Obliegenheiten oder Mitwirkungspflichten verletzt, kann schnell seine Leistungen verlieren. Auch hier gibt es unterschiedliche Regelungen im Markt.

Fazit:

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend für den finanziellen Schutz im Falle einer Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall. Allerdings kann der Nachweis der Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit herausfordernd sein und sollte in keiner Weise alleine vorgenommen werden.


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