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Warum sollte die Beantragung von BU-Leistungen über Sachverständige übernommen werden?
Die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsleistung erfordert in der Regel die Expertise eines Sachverständigen und sollte nicht vom Versicherungsnehmer oder Versicherungsvermittler selbst durchgeführt werden. Dies hat mehrere Gründe:
Rechtliche, versicherungstechnische und medizinische Expertise:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterliegt komplexen rechtlichen und versicherungstechnischen Regelungen. Ein Sachverständiger ist in der Lage, die Police zu interpretieren und sicherzustellen, dass der Antrag im Einklang mit den Versicherungsbedingungen steht. Die Prüfung der Berufsunfähigkeit erfordert eine detaillierte Kenntnis, wie Erkrankungen oder Folgen von Unfällen beweiskräftig die berufliche Tätigkeit des Versicherten in der Regel zu mehr als 50 % einschränkt. Nicht selten müssen vor Einreichung eines Antrages Klärungen mit Ärzten, Krankenhäuser oder Arbeitgeber gefunden werden, insbesondere müssen ärztliche Atteste den Anforderungen der Versicherer entsprechen. Eine einfache Diagnose über eine mittelgradige Depression begründet beispielsweise noch nicht einen Leistungsanspruch. Ein Sachverständiger, ist in der Lage, diese Informationen sachgemäß zu analysieren und zu bewerten. Versicherungsnehmer oder Vermittler verfügen normalerweise nicht über die erforderlichen Rechtskenntnisse, um dies angemessen zu tun. Auch wenn der Versicherungsvermittler in der Regel der erste Ansprechpartner ist, sollte die Begleitung im leistungsfall über einen Sachverständigen erfolgen.
Komplexität der Antragsverfahren:
Die Antragsverfahren für Berufsunfähigkeitsleistungen können äußerst komplex sein. Ein Sachverständiger ist mit den Anforderungen und Prozessen vertraut, die mit der Beantragung einhergehen. Dies umfasst die Einreichung der notwendigen Dokumente, die Erfüllung der spezifischen Versicherungsrichtlinien und die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft. Ein Laie könnte Schwierigkeiten haben, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen.
Vermeidung von Fehlern und Verzögerungen:
Fehler bei der Antragsstellung oder Unvollständigkeiten in den medizinischen Unterlagen können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Leistungsantrags führen. Ein Sachverständiger kann dazu beitragen, solche Fehler zu vermeiden und sicherstellen, dass der Antrag ordnungsgemäß bearbeitet wird.
Objektivität und Neutralität:
Ein Sachverständiger handelt in der Regel objektiv und neutral, da er keine finanziellen Interessen an der Genehmigung oder Ablehnung des Leistungsantrags hat. Ein Sachverständiger wird für seine Objektivität und Einschätzung honoriert. Dies trägt zur Fairness des Prozesses bei und sorgt dafür, dass die Entscheidung im besten Interesse des Versicherungsnehmers getroffen wird. Besteht durch die Beantragung von BU-Leistungen Aussicht auf Erfolg, kann der Sachverständige den Versicherungsfall außergerichtlich übernehmen. Rechtsanwälte und Gerichte können zudem einen Sachverständigen beauftragen, beispielsweise auch für ein selbstständiges Beweisverfahren in Bezug auf die Antragsvermittlung.
Insgesamt ist es daher ratsam, bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsleistung auf die Fachkenntnisse und Erfahrung eines Sachverständigen zu vertrauen, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Antragsbearbeitung zu gewährleisten und potenzielle Probleme oder Verzögerungen zu minimieren.