BGH erklärt Klauseln im Telematiktarif der Dialog Versicherung für unwirksam – Intransparente Bedingungen benachteiligen Versicherte
Der Berufsunfähigkeits-Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Versicherung, eine Tochter der Generali Versicherung, musste eine Niederlage beim BGH wegen intransparenter Klauseln einstecken.
Der BGH hat über einen Telematiktarif zu entscheiden gehabt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Juni 2024 entschieden (Az. IV ZR 437/22), dass bestimmte Klauseln in den Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die an das „Vitality Programm“ gekoppelt sind, für unwirksam erklärt. Konkret ging es um den Tarif „SBU-professional Vitality“ der Dialog Lebensversicherung, der Rabatte auf Versicherungsprämien für gesundheitsbewusstes Verhalten über eine App versprach. Dieser Tarif ist mit dem Vitality-Programm der Generali verknüpft.
Wer hat geklagt und was sind die Folgen des Urteils?
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte gegen die Klauseln geklagt, da sie intransparent seien und Versicherte benachteiligen könnten. In den Vorinstanzen wurde bereits zugunsten der Verbraucherschützer entschieden. Der BGH folgte dieser Argumentation und entschied, dass die betroffenen Klauseln überarbeitet werden müssen. Das Vitality-Programm selbst bleibt jedoch bestehen und ist nicht Gegenstand der Entscheidung. Da eine Revision des Urteils abgelehnt wurde, dürfen die Tarife in ihrer bisherigen Form nicht mehr angeboten werden, und bestehende Verträge müssten angepasst werden.
Was sind Telematiktarife?
Telematiktarife sind Versicherungsmodelle, bei denen das Verhalten der Versicherten digital erfasst und zur Berechnung der Versicherungsprämien herangezogen wird. Sie werden in verschiedenen Versicherungsbereichen wie Kfz-Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen angeboten.
Die Tarife haben Vor- und Nachteile, für einzelne Versicherte als auch für das Kollektiv. Jedoch bleiben Fragen zur Transparenz der Vertragsbedingungen, dem Datenschutz und der Fairness der Prämiengestaltung in der Regel offen. Telematiktarife können zwar Anreize für ein risikobewusstes Verhalten schaffen, aber es bestehen besonders Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und der potenziellen Benachteiligung von Versicherten, die nicht an solchen Programmen teilnehmen können, wollen oder Nachweise für die Prämienvergünstigungen nicht entsprechend erbringen können.
Wie ist die Funktionsweise des Vitality-Programms und was wurde kritisiert?
Diese Klauseln sahen vor, dass der Versicherungsbeitrag je nach gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten ansteigt oder sinkt. Der BGH urteilte, dass diese Klauseln intransparent sind und die Versicherten unangemessen benachteiligen. Besonders kritisiert wurde, dass den Versicherten unterstellt wird, sie hätten kein gesundheitsbewusstes Verhalten gezeigt, wenn keine rechtzeitige Information darüber vorliegt, auch wenn sie das Versäumnis nicht zu verantworten haben. Die Versicherung hätte die Kriterien für die Überschussberechnung klarer und verständlicher darlegen müssen. Da dies nicht der Fall war, wurde die Revision der Versicherungsgesellschaft abgewiesen. Die Klauseln wurden daher als unzulässig eingestuft.